Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ivis GmbH – Institut für Verkehrsinfrastruktur und Systeme

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 01.01.2019 gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der ivis GmbH.

1. Auftragserteilung
Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der ivis GmbH.
Die Honorarhöhe sowie Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Angebot, Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die ivis GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
Die ivis GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der ivis GmbH Aufträge erteilen. Die ivis GmbH ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn sie beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat die ivis GmbH den Auftrag selbst durchzuführen.
Für die ivis GmbH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
Die der ivis GmbH überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Abbildungen, Muster, etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

2. Angebote, Nebenabreden
Enthält eine Auftragsbestätigung der ivis GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

3. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung. Die Mängel sind ausschließlich schriftlich anzuzeigen.
Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der ivis GmbH innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.
Die ivis GmbH hat ihre Leistungen mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
Die von der ivis GmbH erbrachten Leistungen basieren auf Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich und hat einen dadurch möglicherweise entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wenn die ivis GmbH auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die ivis GmbH nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Planungsfehlern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.

4. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Bei Verzug der ivis GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich: die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistungen einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die ivis GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die ivis GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ist die ivis GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der ivis GmbH nachweislich erbrachten Leistungen zu honorieren.
Ist ein Termin zur Leistungserbringung vereinbart, und kann dieser Termin durch die ivis GmbH aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen die ivis GmbH aus dieser Terminverzögerung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, sowie Tod oder längere Krankheit eines mit dem Projekt befassten Mitarbeiters der ivis GmbH. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.

5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der ivis GmbH alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z. H. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Die ivis GmbH ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstellung der Planungsleistung von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

6. Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten oder sonst wie bekannt gewordenen Informationen technischer oder geschäftlicher Art streng geheim zu behandeln und weder ganz noch teilweise Dritten direkt oder indirekt zugänglich zu machen, mit Ausnahme weiterer Vertragspartner, die von diesen Informationen Kenntnis erlangen müssen, um ihrerseits den Vertrag erfüllen zu können.
Die Parteien verpflichten sich ferner, ihre Mitarbeiter und anderen Vertragspartnern über die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen in Kenntnis zu setzen, bevor ihnen diese offen gelegt wird und im Rahmen des rechtlich Zulässigen sicherzustellen, dass alle Beteiligten an die wesentlichen Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden sind und sie einhalten. Die Parteien haften für die unbefugte Offenlegung oder Nutzung solcher vertraulichen Informationen durch ihre Mitarbeiter.
Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt bereits im Rahmen von Ausschreibungsverfahren und beinhaltet alle darin übermittelten Informationen. Die jeweilige Partei bleibt Inhaberin ihrer Rechte an den vertraulichen Informationen.

7. Urheberrechtsschutz
Pläne, Prospekte, Berichte, technische Unterlagen und dergleichen der ivis GmbH sind urheberrechtlich geschützt. An Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die ivis GmbH das Eigentums- und ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht vor und damit das Recht, die geplanten Entwürfe und Zeichnungen in anonymisierter Form im Internet und Printmedien zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden. Wird dies vom Kunden nicht gewünscht, muss diese Information bereits bei Auftragserteilung erfolgen.
Dem Auftraggeber wird das dauerhafte und einfache Recht eingeräumt, die im Rahmen des Auftrages gefertigte Planung mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten für den Zweck zu verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
Die ivis GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der ivis GmbH anzugeben. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der ivis GmbH zulässig. Dies betrifft ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
Die Weitergabe an Dritte, Veräußerung, Vervielfältigung oder eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Planers gestattet.

8. Kündigung
Auftraggeber und ivis GmbH können den Vertrag vor der Fertigstellung der Leistung jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
Wichtige Gründe, die die ivis GmbH zur Kündigung berechtigen, sind insbesondere die Verweigerung der notwendigen Mitwirkung,
– wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug gerät.
– wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät.
Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrags ausgeschlossen.
Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den die ivis GmbH zu vertreten hat, so steht der ivis GmbH eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen zu.
In allen anderen Fällen behält die ivis GmbH den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 Prozent des Honorars für die von der ivis GmbH noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

9. Fälligkeit und Verzugsschaden
Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang der Teilleistung bzw. Leistung beim Auftraggeber fällig.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars in Verzug, kann die ivis GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten, jeweils zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer.
Nichteinhaltungen von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen der ivis GmbH zur Folge. In diesen Fällen ist die ivis GmbH berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Gegen Ansprüche der ivis GmbH kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.

10. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der ivis GmbH, Betriebsstätte Dresden. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der ivis GmbH zuständige Gericht. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Gerichtsstand der ivis GmbH, Betriebsstätte Dresden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so behalten die übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit und der Vertrag bleibt als solcher wirksam. Es treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der geltenden Rechtsauffassung ein.